AGB

Allgemeine Zahlungs- und Geschäftsbedingungen

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes geschlossenen Vertrages, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Alle vom anderen Vertragsteil gemachten Vorschriften und Bedingungen, die nicht mit unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, sind nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden; sie gelten nur für den Vertrag, für welchen sie vereinbart wurden. Andernfalls sind solche Vorschriften und Bedingungen für uns auch dann unverbindlich, wenn wir ihnen nicht widersprechen. Verträge und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen Teilen verbindlich. Anstelle unwirksamer Regelungen gilt das als vereinbart, wodurch der wirtschaftliche Zweck der unwirksamen Klausel bestmöglich erreicht wird.

Angebot
Unsere Preise gelten Frei Haus Deutschland. Verpackung, Fracht und Porto sind bereits im Preis eingeschlossen. Hierbei ist die Zahlungsart Vorauskasse zugrunde gelegt worden. Sollte vom Auftraggeber eine andere Zahlungsart, wie z.B. Bar-Nachnahme bei Lieferung gewünscht werden, so sind dadurch zusätzlich anfallende Kosten und Gebühren vom Auftraggeber zu tragen. Wird im Falle der Zahlung per Bar-Nachnahme eine Annahme der Lieferung durch den Auftraggeber verweigert, erheben wir eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25,00 € (zzgl. Steuern). Die im Online-Shop ausgezeichneten Preise haben ihre Gültigkeit jeweils nur für den Bestellzeitpunkt und können prinzipiell nicht auf spätere Aufträge angewandt werden. Alle Angebote sind freibleibend. Änderungen jeglicher Art bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Auftragnehmer behält sich das Recht vor, die Bearbeitung von Aufträgen mit die ethischen Grundsätzen verletzendem Inhalt zu verweigern. Die in unserem Angebot angegebenen Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten, die dem Angebot zugrunde liegen, unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche, vom Besteller veranlasste Änderungen bedingt sind, insbesondere ein hierdurch verursachter Fertigungsstillstand, sind vom Besteller zu übernehmen. Als Änderungen gelten Wiederholungen von Probedrucken, die vom Besteller wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Muster, Entwürfe, Probedrucke und ähnliche Vorarbeiten, die der Besteller veranlasst hat, sind, auch wenn der Auftrag nicht erteilt wird, von Besteller zu bezahlen. Als Änderung eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten (Rechnungsempfänger, Zahlweise, u. dgl.) Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen, z.B. Proofs und Ausdrucken, auch wenn sie von uns erstellt wurden. Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber, für den fehlerhafte bzw. noch keine Daten geliefert worden sind, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 25,00 € (zzgl. Steuern) fällig. Bei Lieferungen ins Ausland erfolgen diese generell nur gegen Vorauskassezahlung. Gegebenenfalls anfallende Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuern sind vom Auftraggeber zu tragen und nicht in unserer Rechnung ausgewiesen.

Auftragserteilung
Der Besteller ist an den erteilten Auftrag gebunden. Bei Aufträgen mit Lieferung bzw. Rechnungslegung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber. Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist der Auftrag des Bestellers in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Werden Druckdaten nicht oder nicht fristgerecht geliefert bzw. sind diese Daten unbrauchbar, ist dies nicht maßgeblich für das Zustandekommen des Auftrages. Werden Daten nachgeliefert, um die Produktion des Druckerzeugnisses zu gewährleisten, geht ein sich gegebenenfalls verändernder Liefertermin zu Lasten des Auftraggebers.

Auftragsabwicklung
Nach Eingang der Druckvorlagen werden diese von uns auf Vollständigkeit und Verwendbarkeit geprüft. Diese Prüfung beinhaltet nur technische Parameter, inhaltliche Fehler wie mangelhafte Rechtschreibung oder falsche Datumsangaben bleiben hierbei unberücksichtigt. Im Rahmen dieser Prüfung wird dem Kunden auf Wunsch ein niedrig auflösendes PDF-File per E-Mail zugesandt, welches ihm zur Kontrolle der finalen Druckdaten dient. Gegebenenfalls kann er unter geringfügiger Veränderung des Liefertermins neue Daten zusenden, um enthaltene Fehler zu korrigieren. Des weiteren sind wir berechtigt, nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem selbstständig auszuführen, wenn diese im wirtschaftlichen Sinne des Auftraggebers liegen oder zur Einhaltung des Liefertermins beitragen. Diese Vorarbeiten betreffen nur technische Parameter. Für den Inhalt haftet der Auftraggeber in vollem Umfang allein. Notwendige Vorarbeiten werden je nach Ihrem Aufwand berechnet. Soll farbverbindlich gearbeitet werden, ist die Mitsendung eines Hardproofs unabdinglich. Bei geringerer Auslastung unserer Druckformen und um eine pünktliche Lieferung zu gewährleisten, behalten wir uns vor, gegebenenfalls ihr Produkt auf einem qualitativ höherwertigen Papier zu drucken. Dies bedarf jedoch der vorherigen Absprache mit dem Auftraggeber. Am Rechnungsbetrag ändert sich hierbei nichts.

Lieferung
Die Lieferzeit beginnt am ersten Werktag nach Erhalt der Auftragserteilung (elektronische Bestellbestätigung) sowie aller Druckvorlagen, die bis 9 Uhr bei uns eingegangen und für die Produktion notwendig sind. Wir geben die Lieferzeit in Arbeitstagen oder Kalenderwochen an. Werktage sind von montags bis freitags, ausgenommen Feiertage. Den Versand nehmen wir für den Besteller mit aller Sorgfalt vor. Für Fehler haften wir dabei nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Versand der Ware erfolgt nach der Versandvorschrift des Bestellers, die bei Auftragserteilung vorliegen muss. Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt hinaus, muss uns der Besteller zunächst eine angemessene Nachfrist gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten, es sei denn, dieser Fristablauf beruht auf Gründen, die wir nicht zu vertreten haben. Dies sind insbesondere Arbeitskämpfe (Streik, Aussperrung), höhere Gewalt sowie unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb unseres Willens liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss sind. Solches gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten. Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung angenommener Aufträge unausführbar machen oder erschweren, sind wir berechtigt auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen Aufträgen entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die Infolge unseres Verschuldens eingetreten ist, ein Schaden entsteht, den er in jedem Fall nachzuweisen hat, ist er unter Ausschluss weitergehender Ansprüche berechtigt, eine Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % von Hundert vom Wert des Teiles der Gesamtlieferung, der Infolge der Verspätung nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann. Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft beginnend, die durch die Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5 % von Hundert des Rechnungsbetrages, dieser verlangten Lieferung für jeden Monat berechnet. Fixe Liefertermine (§ 361 BGB) sind nur dann verbindlich, wenn wir unter Hinweis auf den Fixcharakter den Liefertermin schriftlich bestätigt haben. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt hierbei die Erfüllung der Vertragspflichten des Bestellers voraus.

Schäden und Verluste, Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung des Liefergegenstandes auf den Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder wir zusätzlich andere Leistungen, zum Beispiel die Versandkosten oder Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers wird auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-, Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert. Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versendungsbereitschaft auf den Besteller über. Eine Haftung vor Gefahrenübergang für Schäden oder Verluste, die fremdes Gut, gleich aus welchem Grunde es sich bei uns befindet, durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Gefahr erleidet, besteht nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen gelten insbesondere auch für Folgeschäden, gleich welcher Art. Transportschäden sind sofort bei der Anlieferung der Ware beim Transportunternehmen zu reklamieren. Mängel an gelieferten Waren, insbesondere Abweichungen der Liefermengen, Falschlieferungen und Transportschäden sind spätestens 7 Tage nach Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.

Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht für Kunden besteht grundsätzlich nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden.

Beanstandung
Der Besteller ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischenerzeugnisse unverzüglich auf ihre Vertragsmäßigkeit zu prüfen und Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Mit Druckfreigabe geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Besteller über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren Herstellung bzw. zum Versand. Mängelrügen müssen unverzüglich, spätestens innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware geltend gemacht und genauestens spezifiziert werden. Mündliche oder fernmündliche Beanstandungen müssen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Das Recht des Bestellers Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt in allen Fällen von dem Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in 6 Monaten. Bei begründeter Mängelrüge und bei Fehlen zugesicherter Eigenschaften können wir nach unserer Wahl und unter Ausschluss anderer Ansprüche Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung leisten und zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Gleiches gilt für den Fall einer begründeten Mängelrüge hinsichtlich der Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten. Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredlungsarbeiten oder eine weitere Verarbeitung zum Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachte Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses, sofern nicht der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden ist. Wenn ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, berechtigt dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Grundsätzlich wird keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, geringfügige Abweichungen von Original bei farbigen Reproduktionen, insbesondere geringe Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen mehrteiliger Plakate, geringfügiger Unterschiede zwischen Andrucken und dem Auflagendruck. Sind wir verpflichtet, für die Herstellung des vertragsgemäßen Werkes, Fremderzeugnisse einzusetzen, beschränkt sich unsere Haftung im Hinblick auf die Fremdleistungen auf die Abtretung der Haftungsansprüche, die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses oder der Fremdleistung zustehen. Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflagen können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.

Archivierung
Vorlagen, digitale Daten, Druckträger und andere zur Wiederverwendung benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über den Ausliefertermin hinaus verwahrt. Die vorstehend genannten Gegenstände werden, soweit diese von Besteller zur Verfügung gestellt sind, bis zum Ausliefertermin sorgfältig behandelt. Für Beschädigungen haften wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollen die vorstehend genannten Gegenstände versichert werden, ist dies durch den Besteller vorzunehmen.
Annahmeverzug, Lagerung von Fertigwaren
Der Besteller gerät in Verzug, wenn er nicht spätestens eine Woche nach Aufforderung die Ware vollständig abgenommen hat. Bezahlte, aber nicht abgenommene Fertigware wird spätestens 3 Monate nach Annahmeverzugseintritt auf Kosten des Bestellers entsorgt.

Eigentum, Urheberrecht
Die von uns zur Herstellung eingesetzten Druckträger bleiben in unserem Besitz, auch wenn sie besonders berechnet und nicht ausgeliefert werden. Der Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Besteller stellt und von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung vorbehaltlos frei.

Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang sämtlicher Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns unverzüglich hierüber zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach Mahnung den Liefergegenstand abzuholen; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.

Zahlung
Die Lieferung der Ware erfolgt ausschließlich durch Zahlung (Brutto-Endpreise) per Vorauskasse, Nachnahme oder im Bank-Abbuchungsverfahren per Lastschrift. Die Rechnung kann am Tage der Lieferbereitschaft auch für Teillieferungen ausgestellt werden. Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen Forderung aufrechnen; Zurückbehaltungs- oder sonstige Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller im übrigen nicht zu. Die Rechte gemäß § 320 BGB bleiben erhalten, solange wir unseren Verpflichtungen gemäß Ziffer 6 Absatz 4 nicht nachgekommen sind. Wenn die Erfüllung des Zahlungsanspruches nach Vertragsabschluss durch Liquidationsschwierigkeiten des Bestellers gefährdet ist oder einzutreten droht, können wir eine Vorauszahlung oder sofortige Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen. Außerdem können wir noch nicht gelieferte Ware zurückhalten und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen uns auch dann zu, wenn der Besteller trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 4 % über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu zahlen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüchen und Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesses sind Halle/ Saale.