Allgemeine Zahlungs- und Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind Bestandteil jedes geschlossenen
Vertrages, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart worden ist. Alle
vom anderen Vertragsteil gemachten Vorschriften und Bedingungen, die nicht mit
unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen übereinstimmen, sind nur dann
verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden; sie gelten
nur für den Vertrag, für welchen sie vereinbart wurden. Andernfalls
sind solche Vorschriften und Bedingungen für uns auch dann unverbindlich,
wenn wir ihnen nicht widersprechen. Verträge und unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen
sind auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in ihren übrigen
Teilen verbindlich. Anstelle unwirksamer Regelungen gilt das als vereinbart,
wodurch der wirtschaftliche Zweck der unwirksamen Klausel bestmöglich erreicht
wird.
Angebot
Unsere Preise gelten Frei Haus Deutschland. Verpackung, Fracht und Porto sind
bereits im Preis eingeschlossen. Hierbei ist die Zahlungsart Vorauskasse zugrunde
gelegt worden. Sollte vom Auftraggeber eine andere Zahlungsart, wie z.B. Bar-Nachnahme
bei Lieferung gewünscht werden, so sind dadurch zusätzlich anfallende
Kosten und Gebühren vom Auftraggeber zu tragen. Wird im Falle der Zahlung
per Bar-Nachnahme eine Annahme der Lieferung durch den Auftraggeber verweigert,
erheben wir eine Schadenersatzpauschale in Höhe von 25,00 € (zzgl.
Steuern). Die im Online-Shop ausgezeichneten Preise haben ihre Gültigkeit
jeweils nur für den Bestellzeitpunkt und können prinzipiell nicht auf
spätere Aufträge angewandt werden. Alle Angebote sind freibleibend. Änderungen
jeglicher Art bleiben ausdrücklich vorbehalten. Der Auftragnehmer behält
sich das Recht vor, die Bearbeitung von Aufträgen mit die ethischen Grundsätzen
verletzendem Inhalt zu verweigern. Die in unserem Angebot angegebenen Preise
gelten unter dem Vorbehalt, dass die Auftragsdaten, die dem Angebot zugrunde
liegen, unverändert bleiben. Kosten, die durch nachträgliche, vom Besteller
veranlasste Änderungen bedingt sind, insbesondere ein hierdurch verursachter
Fertigungsstillstand, sind vom Besteller zu übernehmen. Als Änderungen
gelten Wiederholungen von Probedrucken, die vom Besteller wegen geringfügiger
Abweichung von der Vorlage verlangt werden. Muster, Entwürfe, Probedrucke
und ähnliche Vorarbeiten, die der Besteller veranlasst hat, sind, auch wenn
der Auftrag nicht erteilt wird, von Besteller zu bezahlen. Als Änderung
eines Auftrages gilt auch jede Änderung der kaufmännischen Auftragsdaten
(Rechnungsempfänger, Zahlweise, u. dgl.) Bei farbigen Reproduktionen in
allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original
nicht beanstandet werden. Das gleiche gilt technisch bedingt für den Vergleich
zwischen sonstigen Vorlagen, z.B. Proofs und Ausdrucken, auch wenn sie von uns
erstellt wurden. Bei Stornierung eines Auftrages durch den Auftraggeber, für
den fehlerhafte bzw. noch keine Daten geliefert worden sind, wird eine Bearbeitungsgebühr
in Höhe von 25,00 € (zzgl. Steuern) fällig. Bei Lieferungen ins
Ausland erfolgen diese generell nur gegen Vorauskassezahlung. Gegebenenfalls
anfallende Zollgebühren und Einfuhrumsatzsteuern sind vom Auftraggeber zu
tragen und nicht in unserer Rechnung ausgewiesen.
Auftragserteilung
Der Besteller ist an den erteilten Auftrag gebunden. Bei Aufträgen
mit Lieferung bzw. Rechnungslegung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber.
Verbindlich für die Ausführung und Lieferung des Auftrages ist der
Auftrag des Bestellers in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail). Werden Druckdaten
nicht oder nicht fristgerecht geliefert bzw. sind diese Daten unbrauchbar, ist
dies nicht maßgeblich für das Zustandekommen des Auftrages. Werden
Daten nachgeliefert, um die Produktion des Druckerzeugnisses zu gewährleisten,
geht ein sich gegebenenfalls verändernder Liefertermin zu Lasten des Auftraggebers.
Auftragsabwicklung
Nach Eingang der Druckvorlagen werden diese von uns auf Vollständigkeit
und Verwendbarkeit geprüft. Diese Prüfung beinhaltet nur technische
Parameter, inhaltliche Fehler wie mangelhafte Rechtschreibung oder falsche
Datumsangaben bleiben hierbei unberücksichtigt. Im Rahmen dieser Prüfung
wird dem Kunden auf Wunsch ein niedrig auflösendes PDF-File per E-Mail
zugesandt, welches ihm zur Kontrolle der finalen Druckdaten dient. Gegebenenfalls
kann er unter geringfügiger Veränderung des Liefertermins neue Daten
zusenden, um enthaltene Fehler zu korrigieren. Des weiteren sind wir berechtigt,
nicht verpflichtet, notwendige Vorarbeiten, insbesondere an den gelieferten
oder übertragenen Daten des Auftraggebers ohne Rücksprache mit diesem
selbstständig auszuführen, wenn diese im wirtschaftlichen Sinne des
Auftraggebers liegen oder zur Einhaltung des Liefertermins beitragen. Diese
Vorarbeiten betreffen nur technische Parameter. Für den Inhalt haftet
der Auftraggeber in vollem Umfang allein. Notwendige Vorarbeiten werden je
nach Ihrem Aufwand berechnet. Soll farbverbindlich gearbeitet werden, ist die
Mitsendung eines Hardproofs unabdinglich. Bei geringerer Auslastung unserer
Druckformen und um eine pünktliche Lieferung zu gewährleisten, behalten
wir uns vor, gegebenenfalls ihr Produkt auf einem qualitativ höherwertigen
Papier zu drucken. Dies bedarf jedoch der vorherigen Absprache mit dem Auftraggeber.
Am Rechnungsbetrag ändert sich hierbei nichts.
Lieferung
Die Lieferzeit beginnt am ersten Werktag nach Erhalt der Auftragserteilung
(elektronische Bestellbestätigung) sowie aller Druckvorlagen, die bis
9 Uhr bei uns eingegangen und für die Produktion notwendig sind. Wir
geben die Lieferzeit in Arbeitstagen oder Kalenderwochen an. Werktage sind
von montags bis freitags, ausgenommen Feiertage. Den Versand nehmen wir für
den Besteller mit aller Sorgfalt vor. Für Fehler haften wir dabei nur
bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Der Versand der Ware erfolgt
nach der Versandvorschrift des Bestellers, die bei Auftragserteilung vorliegen
muss. Verzögert sich die Lieferung über den vereinbarten Zeitpunkt
hinaus, muss uns der Besteller zunächst eine angemessene Nachfrist gewähren.
Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten,
es sei denn, dieser Fristablauf beruht auf Gründen, die wir nicht zu
vertreten haben. Dies sind insbesondere Arbeitskämpfe (Streik, Aussperrung),
höhere Gewalt sowie unvorhergesehene Hindernisse, die außerhalb
unseres Willens liegen und soweit diese Hindernisse nachweislich auf die
Fertigstellung oder Ablieferung des Liefergegenstandes von erheblichem Einfluss
sind. Solches gilt auch, wenn die Umstände bei Unterlieferern eintreten.
Bei höherer Gewalt oder Umständen, welche die Ausführung angenommener
Aufträge unausführbar machen oder erschweren, sind wir berechtigt
auch bei bestätigten und bereits in der Ausführung befindlichen
Aufträgen entweder vom Auftrag zurückzutreten oder den Auftragsumfang
herabzusetzen oder den Auftrag entsprechend später zu erledigen. Eine
vereinbarte Frist verlängert sich um die Dauer der Verzögerung.
Eine Kündigung durch den Auftraggeber ist jedoch frühestens vier
Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich.
Wenn dem Besteller wegen einer Verzögerung, die Infolge unseres Verschuldens
eingetreten ist, ein Schaden entsteht, den er in jedem Fall nachzuweisen
hat, ist er unter Ausschluss weitergehender Ansprüche berechtigt, eine
Verzugsentschädigung zu fordern. Diese beträgt für jede volle
Woche der Verspätung 0,5 %, im Ganzen aber höchstens 5 % von Hundert
vom Wert des Teiles der Gesamtlieferung, der Infolge der Verspätung
nicht rechtzeitig oder nicht vertragsgemäß benutzt werden kann.
Wird der Versand auf Wunsch des Bestellers verzögert, so werden ihm
einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft beginnend, die durch die
Lagerung entstandenen Kosten, mindestens jedoch 0,5 % von Hundert des Rechnungsbetrages,
dieser verlangten Lieferung für jeden Monat berechnet. Fixe Liefertermine
(§ 361 BGB) sind nur dann verbindlich, wenn wir unter Hinweis auf den
Fixcharakter den Liefertermin schriftlich bestätigt haben. Die Einhaltung
der Lieferfrist setzt hierbei die Erfüllung der Vertragspflichten des
Bestellers voraus.
Schäden und Verluste, Gefahrübergang
Die Gefahr geht spätestens mit Absendung des Liefergegenstandes auf den
Besteller über. Dies gilt auch dann, wenn Teillieferungen erfolgen oder
wir zusätzlich andere Leistungen, zum Beispiel die Versandkosten oder
Anfuhr und Aufstellung übernommen haben. Auf Wunsch des Bestellers wird
auf seine Kosten die Sendung durch uns gegen Diebstahl, Bruch-, Transport-,
Feuer- und Wasserschäden sowie sonstige versicherbare Risiken versichert.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die wir nicht zu
vertreten haben, geht die Gefahr vom Tage der Versendungsbereitschaft auf den
Besteller über. Eine Haftung vor Gefahrenübergang für Schäden
oder Verluste, die fremdes Gut, gleich aus welchem Grunde es sich bei uns befindet,
durch Diebstahl, Feuer, Wasser oder andere Gefahr erleidet, besteht nur im
Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Diese Haftungsbeschränkungen
gelten insbesondere auch für Folgeschäden, gleich welcher Art. Transportschäden
sind sofort bei der Anlieferung der Ware beim Transportunternehmen zu reklamieren.
Mängel an gelieferten Waren, insbesondere Abweichungen der Liefermengen,
Falschlieferungen und Transportschäden sind spätestens 7 Tage nach
Erhalt der Ware schriftlich anzuzeigen.
Widerrufsrecht
Das Widerrufsrecht für Kunden besteht grundsätzlich nicht bei Waren,
die nach Kundenspezifikation gefertigt wurden.
Beanstandung
Der Besteller ist verpflichtet, die zur Korrektur erhaltenen Vor- und Zwischenerzeugnisse
unverzüglich auf ihre Vertragsmäßigkeit zu prüfen und
Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Mit Druckfreigabe
geht die Gefahr etwaiger Fehler auf den Besteller über, soweit es sich
nicht um Fehler handelt, die erst in der an die Druckfreigabe anschließenden
Produktion entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt
für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Bestellers zur weiteren
Herstellung bzw. zum Versand. Mängelrügen müssen unverzüglich,
spätestens innerhalb 1 Woche nach Empfang der Ware geltend gemacht und
genauestens spezifiziert werden. Mündliche oder fernmündliche Beanstandungen
müssen unverzüglich schriftlich bestätigt werden. Das Recht
des Bestellers Ansprüche aus Mängeln geltend zu machen, verjährt
in allen Fällen von dem Zeitpunkt der rechtzeitigen Rüge an in
6 Monaten. Bei begründeter Mängelrüge und bei Fehlen zugesicherter
Eigenschaften können wir nach unserer Wahl und unter Ausschluss anderer
Ansprüche Nachbesserungen vornehmen oder Ersatzlieferung leisten und
zwar bis zur Höhe des Auftragswertes. Gleiches gilt für den Fall
einer begründeten Mängelrüge hinsichtlich der Nachbesserung
oder Ersatzlieferung. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener
Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.
Weitere Ansprüche des Bestellers, insbesondere ein Anspruch auf Ersatz
von Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind,
sind ausgeschlossen. Hat der Auftrag Lohnveredlungsarbeiten oder eine weitere
Verarbeitung zum Gegenstand, so haften wir nicht für die dadurch verursachte
Beeinträchtigung des zu veredelnden oder weiterzuverarbeitenden Erzeugnisses,
sofern nicht der Schaden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht
worden ist. Wenn ein Teil der Lieferung Mängel aufweist, berechtigt
dies nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung. Grundsätzlich wird
keine Gewähr für Schäden übernommen, die aus nachfolgenden
Gründen entstanden sind: ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung,
natürliche Abnützung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung,
geringfügige Abweichungen von Original bei farbigen Reproduktionen,
insbesondere geringe Farbunterschiede zwischen den einzelnen Bögen mehrteiliger
Plakate, geringfügiger Unterschiede zwischen Andrucken und dem Auflagendruck.
Sind wir verpflichtet, für die Herstellung des vertragsgemäßen
Werkes, Fremderzeugnisse einzusetzen, beschränkt sich unsere Haftung
im Hinblick auf die Fremdleistungen auf die Abtretung der Haftungsansprüche,
die uns gegen den Lieferer des Fremderzeugnisses oder der Fremdleistung zustehen.
Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Auflagen können
nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
Archivierung
Vorlagen, digitale Daten, Druckträger und andere zur Wiederverwendung
benötigten Gegenstände sowie Halb- und Fertigerzeugnisse werden nur
nach vorheriger Vereinbarung und gegen eine besondere Vergütung über
den Ausliefertermin hinaus verwahrt. Die vorstehend genannten Gegenstände
werden, soweit diese von Besteller zur Verfügung gestellt sind, bis zum
Ausliefertermin sorgfältig behandelt. Für Beschädigungen haften
wir nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz. Sollen die vorstehend
genannten Gegenstände versichert werden, ist dies durch den Besteller
vorzunehmen.
Annahmeverzug, Lagerung von Fertigwaren
Der Besteller gerät in Verzug, wenn er nicht spätestens eine Woche
nach Aufforderung die Ware vollständig abgenommen hat. Bezahlte, aber
nicht abgenommene Fertigware wird spätestens 3 Monate nach Annahmeverzugseintritt
auf Kosten des Bestellers entsorgt.
Eigentum, Urheberrecht
Die von uns zur Herstellung eingesetzten Druckträger bleiben in unserem
Besitz, auch wenn sie besonders berechnet und nicht ausgeliefert werden. Der
Besteller haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte
Dritter, insbesondere Urheberrechte, verletzt werden. Der Besteller stellt
und von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung
vorbehaltlos frei.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an dem Liefergegenstand bis zum Eingang sämtlicher
Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Wir sind berechtigt, den Liefergegenstand
auf Kosten des Bestellers gegen Diebstahl, Bruch-, Feuer-, Wasser- und sonstige
Schäden zu versichern, sofern nicht der Besteller selbst die Versicherung
nachweislich abgeschlossen hat. Der Besteller darf den Liefergegenstand weder
verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie
Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand hat er uns
unverzüglich hierüber zu benachrichtigen. Bei vertragswidrigem Verhalten
des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, nach
Mahnung den Liefergegenstand abzuholen; der Besteller ist zur Herausgabe verpflichtet.
Zahlung
Die Lieferung der Ware erfolgt ausschließlich durch Zahlung (Brutto-Endpreise)
per Vorauskasse, Nachnahme oder im Bank-Abbuchungsverfahren per Lastschrift.
Die Rechnung kann am Tage der Lieferbereitschaft auch für Teillieferungen
ausgestellt werden. Der Besteller kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftigen
Forderung aufrechnen; Zurückbehaltungs- oder sonstige Aufrechnungsrechte
stehen dem Besteller im übrigen nicht zu. Die Rechte gemäß § 320
BGB bleiben erhalten, solange wir unseren Verpflichtungen gemäß Ziffer
6 Absatz 4 nicht nachgekommen sind. Wenn die Erfüllung des Zahlungsanspruches
nach Vertragsabschluss durch Liquidationsschwierigkeiten des Bestellers gefährdet
ist oder einzutreten droht, können wir eine Vorauszahlung oder sofortige
Zahlung aller offenen, auch der noch nicht fälligen Rechnungen verlangen.
Außerdem können wir noch nicht gelieferte Ware zurückhalten
und die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte
stehen uns auch dann zu, wenn der Besteller trotz einer verzugsbegründeten
Mahnung keine Zahlung leistet. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen von 4
% über dem jeweiligen Diskontsatz der EZB zu zahlen. Die Geltendmachung
weiterer Verzugsschäden wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
Gerichtsstand
Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle aus dem Vertragsverhältnis
entstehenden Ansprüchen und Rechtsstreitigkeiten einschließlich
Wechsel- und Urkundenprozesses sind Halle/ Saale.
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